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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schloss Pfongau – Hochzeiten & Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Schloss Pfongau – Hochzeiten & Veranstaltungen und den Auftraggebern.


2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Buchung durch beide Vertragsparteien zustande.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

Mit Vertragsunterzeichnung ist die vereinbarte Anzahlung fällig.

Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung ohne Abzug zu bezahlen.


4. Stornobedingungen

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:

  • Die geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet.

  • Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises.

  • 59 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.

  • Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


5. Haftung

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Dienstleister oder sonstige beauftragte Personen verursacht werden.

Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.


6. Nutzung der Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten und Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Beschädigungen an Gebäuden oder Inventar

  • Nägel, Schrauben oder sonstige Befestigungen an Wänden und Möbeln

  • offene Feuer ohne ausdrückliche Zustimmung

  • Handlungen, die die Sicherheit von Personen oder Gebäuden gefährden


7. Lautstärke und behördliche Auflagen

Gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen sowie Ruhezeiten sind einzuhalten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.


8. Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen oder unvorhersehbarer Schäden am Veranstaltungsort nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit keine bereits entstandenen Kosten entgegenstehen.


9. Foto- und Videoaufnahmen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass allgemeine Aufnahmen der Veranstaltung und der Dekoration für Werbezwecke von Schloss Pfongau verwendet werden dürfen.

Personenbezogene Aufnahmen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.


10. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.